Vergütung
Transparenz bei Leistung & Vergütung
Vergütung unserer Leistungen
Transparenz bei Leistung & Vergütung
Wir, das Team der Steuerkanzlei Kappeler, stehen für absolute Mandantenzufriedenheit. Daher ist uns Transparenz auch bei der Vergütung unserer Leistungen wichtig.
Vergütung der steuerlichen Leistungen
Unsere Leistungen im Rahmen der Hilfeleistung in Steuersachen werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gemäß der vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vergütet.
Vergütung der weiteren Leistungen
Für die Vergütung vereinbarter Tätigkeiten gelten die folgenden Grundsätze:
- Die Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften findet keine Anwendung auf vereinbarte Tätigkeiten, außer die Tätigkeiten umfassen auch einzelne Leistungen aus dem Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen (z. B. Steuerplanung im Rahmen einer Unternehmensberatung).
- Wird der Steuerberater in einem Bereich tätig, in dem eine andere Gebührenordnung gilt, so richtet sich die Vergütung des Steuerberaters nach dieser Gebührenordnung (z. B. ZSEG für Sachverständige in gerichtlichen Verfahren).
- Wird der Steuerberater in Bereichen tätig, in denen die Vergütung nicht durch eine Gebührenordnung geregelt ist, so kann der Steuerberater eine angemessene Gebühr im Sinne allgemeinen Vorschriften des BGB berechnen (z. B. Existenzgründungsberatung).
Sie haben Fragen zu unserer Vergütung? Sprechen Sie mit uns.
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