Zum Inhalt springen

Sprechen Sie die Sprache Ihres Nachbarn?

Blog - Steuerberater im Eurodistrikt Kehl, Ortenau & Strasbourg

Parlez-vous français? Sprechen Sie Französisch?

Auch in Baden-Württemberg haben wir bereits die erste Arbeitswoche nach den Sommerferien hinter uns gebracht. Wir sind zurück im Alltag. Dies bedeutet gerade in der Grenznähe zu Frankreich auch, dass wir im Job oft Französisch, die Sprache unserer Nachbarn sprechen müssen. Für die Kinder und Jugendlichen ist es schon fast normal zwei- oder mehrsprachig aufzuwachsen. Doch was, wenn man als erwachsener, berufstätiger Mensch für den Job seine Sprachkenntnisse auffrischen oder gar eine neue Sprache lernen muss?

Sprachkurse kosten Zeit und Geld

In den meisten Fällen besucht man einen Sprachkurs. Diese finden zumeist außerhalb der Arbeitszeit statt, so dass man bereits seine Freizeit opfert. Wenn der Arbeitgeber dann die Kosten nicht übernimmt oder sich zumindest daran beteiligt, dann kostet die eigene Weiterbildung auch noch Geld.

Sprachkurse steuerlich geltend machen

In den meisten Fällen streicht das Finanzamt den Ansatz von Sprachkursen in gängigeren Sprachen aus der Steuererklärung. Begründung: Es liegen Kosten der privaten Lebensführung vor.
Unter bestimmten Bedingungen sind die Kosten jedoch absetzbar. Verschenken Sie kein Geld. Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Beratungstermin, damit Sie nicht auf den Kosten für Ihre berufsbezogen Weiterbildung sitzen bleiben.